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Dieses Unterkunftsverzeichnis enthält nur Vermieter, die einen Eintrag ausdrücklich beantragt haben. Es beansprucht also keine Vollständigkeit.
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, in denen Kosten wie Bedienung, Mehrwertsteuer usw. enthalten sind.Sie beziehen sich bei Hotels und Gasthöfen in der Regel auf eine Person pro Übernachtung mit Frühstück.
Die Preise bei Privatpensionen und Ferienwohnungen gelten in der Regel bei einem Aufenthalt von mindestens sieben Tagen. Bei kürzerem Aufenthalt muss mit einem erhöhten Preis gerechnet werden.
Die im Verzeichnis angegebenen Preise entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erhebung. Die jeweils gültigen und verbindlichen Preise sind in den Fremdenzimmern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe ausgehängt.
Ferienwohnungen sind so ausgestattet, dass sich der Gast Speisen selbst zubereiten kann; Geschirr, Besteck und Wäsche sind vorhanden. Der Mieter hat für die tägliche Reinigung zu sorgen.
Die Preise für Ferienwohnungen sind Inklusivpreise, d.h., Endreinigung, Heizung usw. müssen im Preis enthalten sein bzw. Strom und Wasser lt. Zähler. Als zusätzliche Nebenkosten dürfen nur Leistungen verrechnet werden, die nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohnung stehen, z. B. Sauna, Tennisplatz, usw.
Für eine ordentliche, besenreine Übergabe der Unterkunft ist zu sorgen. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 1/3 des Mietpreises zu verlangen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung, wird dieser Betrag, sofern eine weitere Vermietung nicht möglich ist, auf einen eventuellen Schadenersatz angerechnet.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises. c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag aufgrund der tarifvertraglichen Verpflichtungen des Gastwirts (Hoteliers) zu bezahlen.
a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
| Tourismusverband Monheimer Alb e.V. - Marktplatz 23 - 86653 Monheim Tel.: 09091/ 9091-25 - Fax: 09091/ 9091-44 |